Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Liegt ein gültiger Energieausweis vor und wird die Immobilie in kommerziellen Medien beworben, müssen bestimmte Angaben in der Anzeige stehen – unter anderem Art des Energieausweises, Endenergiebedarf beziehungsweise -verbrauch, der wesentliche Energieträger, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der Vorjahre, der Bedarfsausweis auf einer technischen Berechnung des Gebäudes. Welcher zulässig ist, hängt unter anderem von Baujahr und Wohneinheiten ab.
Rechtzeitig beschaffen
Ein fehlender Energieausweis verzögert die Vermarktung und kann zu Bußgeldern führen. Wir weisen im Verkaufs-Check früh darauf hin und unterstützen bei der Beschaffung, damit zum Vermarktungsstart alles vorliegt.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.