Kapitalanlage
Vermietete Immobilie verkaufen: Zahlen, die Käufer wirklich prüfen.
Wer ein vermietetes Objekt verkauft, verkauft kein Wohngefühl, sondern eine Zahl: die Rendite. Kapitalanleger und Banken prüfen Mietverträge, Miethöhe, Nebenkosten und Bewirtschaftung. Aus der Verwaltung wissen wir genau, worauf es ankommt.
Was Kapitalanleger wirklich prüfen
Anleger rechnen. Sie wollen belastbare Mietverträge, eine nachvollziehbare Miethöhe, realistische Bewirtschaftungskosten und ein klares Bild möglicher Risiken. Lücken in den Unterlagen schlagen sich direkt im Kaufpreis nieder.
Wir bereiten Ihr Objekt als durchdachtes Anlageprodukt auf – mit transparenten Zahlen statt geschönter Erwartungen.
Mietverhältnisse richtig einordnen
Bestehende Mietverhältnisse genießen Schutz. Für den Verkauf entscheidend sind Miethöhe im Verhältnis zur ortsüblichen Miete, Laufzeiten, Staffelungen, Kündigungsmöglichkeiten und die Frage, ob die Wohnung vermietet oder frei attraktiver ist.
Die richtige Käuferzielgruppe
Vermietet kaufen vor allem Kapitalanleger; frei oder kündbar sprechen wir zusätzlich Eigennutzer an. Welche Zielgruppe den besten Preis bringt, hängt vom Objekt ab – wir empfehlen ehrlich, was sich rechnet.
Unterlagen, die wir aufbereiten
- Mietverträge und Mieterhistorie
- aktuelle Mietaufstellung / Mieterliste
- Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnungen
- Nachweise zu Instandhaltung und Modernisierung
- Energieausweis
- bei Wohnungen: WEG-Unterlagen und Hausgeld
FAQ
Häufige Fragen
Ja. Der Mieter wird nicht gekündigt, sondern der Käufer tritt in das bestehende Mietverhältnis ein („Kauf bricht nicht Miete"). Für Anleger ist das oft sogar attraktiv.
Das hängt vom Objekt und Markt ab. Eigennutzer zahlen für freie Wohnungen oft mehr pro Quadratmeter, Anleger schätzen sichere Mieteinnahmen. Wir vergleichen beide Wege für Ihr Objekt.
Sie ist zentral für die Renditeberechnung und die Frage, ob Mietpotenzial besteht. Eine zu niedrige Bestandsmiete kann den Wert drücken – manchmal aber auch Spielraum eröffnen.
Nein, der Verkauf ist ohne Zustimmung der Mieter möglich. Etwaige Vorkaufsrechte (z. B. bei Umwandlung) sind separat zu beachten.
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Vertrauliche Erstprüfung – ohne Verpflichtung. Wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Ihre Situation sinnvoll ist.
Hinweis
Sie erhalten eine erste Orientierung – keine verbindliche Wertermittlung und keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung.