Unser fachlicher Vorsprung

Eigentumswohnung in einer WEG verkaufen: worauf Käufer wirklich achten.

Eine Eigentumswohnung ist nicht nur Wohnfläche, Lage und Ausstattung. Käufer erwerben auch einen Anteil an einer Gemeinschaft. Deshalb prüfen Käufer heute Teilungserklärung, Hausgeld, Rücklagen, Protokolle, Beschlüsse, Sonderumlagen und den Zustand des Gemeinschaftseigentums.

Warum gerade wir

Wir kennen WEGs nicht aus dem Exposé, sondern aus der Verwaltung.

Normale Makler behandeln Eigentumswohnungen oft wie „kleine Häuser". Das ist falsch. Eine WEG-Wohnung ist ein Anteil an einem Rechts- und Wirtschaftssystem. Als Unternehmen aus der Hausverwaltung wissen wir, welche Beschlüsse Käufer interessieren, welche Zahlen belastbar sein müssen und welche Themen später Ärger machen.

„Wir lesen eine Beschlusssammlung nicht zum ersten Mal – sondern jeden Tag.“

Warum WEG-Wohnungen anders verkauft werden

Diese Punkte entscheiden über Preis und Sicherheit

Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung

Sie regeln Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte und Pflichten. Käufer und Banken wollen sie sehen.

Protokolle & Beschlusssammlung

Aus den letzten Eigentümerversammlungen lesen Käufer ab, ob die Gemeinschaft funktioniert – und welche Maßnahmen anstehen.

Hausgeld & Wirtschaftsplan

Wie hoch ist das Hausgeld, was ist umlagefähig, was nicht? Eine klare Aufstellung schafft Vertrauen.

Instandhaltungsrücklage

Eine gut gefüllte Rücklage ist ein Verkaufsargument. Eine leere Rücklage ist ein Preisrisiko – wenn sie nicht erklärt wird.

Sonderumlagen

Geplante oder laufende Sonderumlagen müssen offengelegt werden. Verschwiegene Umlagen sind ein klassischer Streitpunkt.

Zustand des Gemeinschaftseigentums

Dach, Fassade, Heizung, Aufzug: Der Zustand des gemeinsamen Eigentums beeinflusst jede einzelne Wohnung.

Checkliste

Diese Unterlagen brauchen Sie beim Verkauf einer Eigentumswohnung

Wir helfen Ihnen, diese Unterlagen vollständig zusammenzustellen – vieles davon liegt der Verwaltung ohnehin vor. Je vollständiger das Paket, desto schneller und sicherer der Verkauf.

Verkaufs-Check für WEG-Wohnung
Teilungserklärung
Gemeinschaftsordnung
Aufteilungsplan
aktuelle Hausgeldabrechnung
Wirtschaftsplan
Stand der Instandhaltungsrücklage
Protokolle der letzten Versammlungen
Beschlusssammlung
Nachweise zu Sonderumlagen
Verwalterzustimmung (falls erforderlich)
Energieausweis
Grundriss der Wohnung
Wohnflächenberechnung
Versicherungsnachweise der WEG

FAQ

Häufige Fragen zum WEG-Wohnungsverkauf

Sie definiert, was Ihnen allein gehört (Sondereigentum) und was der Gemeinschaft (Gemeinschaftseigentum), inklusive Sondernutzungsrechten. Käufer und finanzierende Banken verlangen sie regelmäßig.

Aus den Protokollen und der Beschlusssammlung erkennen Käufer, ob die Gemeinschaft handlungsfähig ist und welche größeren Maßnahmen oder Kosten anstehen. Das ist unmittelbar preisrelevant.

Eine niedrige Rücklage kann bedeuten, dass künftige Maßnahmen über Sonderumlagen finanziert werden müssen. Das schreckt Käufer ab, wenn es nicht offen erklärt wird – und ist ein Verhandlungshebel.

Ja. Beschlossene oder absehbare Sonderumlagen gehören offengelegt. Verschwiegene Umlagen führen regelmäßig zu Streit und im Zweifel zur Rückabwicklung.

Wenn die Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung zur Veräußerung vorsieht, ja. Wir prüfen das und holen sie rechtzeitig ein.

In vielen Fällen ja – das ist unser Heimspiel. Wir wissen, wo welche Unterlagen liegen und wie man sie vollständig zusammenstellt.

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Verkaufs-Check für Ihre WEG-Wohnung

Sie erhalten eine erste, ehrliche Einschätzung – inklusive eines Blicks auf die WEG-Themen, die andere Makler oft übersehen.

Hinweis

Der Verkaufs-Check ist eine erste Orientierung und kein Verkehrswertgutachten, keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung.

Angaben zum Objekt

Vertrauliche Erstprüfung · keine Verpflichtung